Seit dem 13. Mai 2014 besteht ein neues Verbraucherrecht: Widerruf bei Immobilien- maklerverträgen. Der Verbraucher kennt das Widerrufsrecht schon aus anderen Bereichen, z.B. aus dem Online-Handel. Nach dem Willen der EU gilt dies nun auch für Maklerverträge, die mit Verbrauchern im Fernabsatz (E-Mail, Fax, Telefon, Internet etc.) oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers geschlossen werden (Verbraucher- rechterichtlinie 2011/83/EU).
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